Der Volkstrauertag ist Tag des Gedenkens und der Mahnung zur Völkerverständigung, Versöhnung und Frieden. Die Anregung, einen Nationaltrauertag im Frühjahr zu schaffen, ging vom bayerischen Landesverband des Volksbundes aus.
Erstmals in Bayreuth
Dieser hielt als erster am 6. März 1921 im Bayreuther Festspielhaus eine Gedenkstunde zum Reichstrauertag ab. Die Anteilnahme und das Interesse waren so groß, dass die Veranstaltung zweimal im Festspielhaus wiederholt werden musste. Am 5. März 1922 wurde eine Gedenkfeier im Reichstagssaal durchgeführt und findet seit 1950 alljährlich am 2. Sonntag vor dem 1. Advent (r.-k.: 33. Sonntag im Jahreskreis bzw. ev.-luth.: Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres) statt.
Der Volkstrauertag steht in Bayern gem. Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage - Feiertagsgesetz - FTG - (BayRS 1131-3-I) vom 1. Januar 1981 i.d.F. vom 9. Mai 2006 als sog. „stiller Tag" unter besonderem, über den regulären Sonntagsschutz hinausgehenden, landesgesetzlichen Schutz.
Die oberfränkischen Kommunen führen am Volkstrauertag oder am Vorabend örtliche Gedenkfeiern durch, meist in Verbindung mit Gottesdiensten. Die Bezirksgeschäftsstelle unterstützt die Kommunen, Pfarreien und Vereine hierbei unter anderem durch kostenlose Bereitstellung von Handreichungen bzw. Predigthilfen. Diese sind Jahr für Jahr auf die jeweiligen Gedenkanlässe abgestimmt. Vertreter des Bezirksvorstandes und der Kreisverbände legen Kränze auf den hiesigen Kriegsgräberstätten im Gedenken an alle Opfer der Kriege und Gewaltherrschaften nieder.
In Oberfranken wird jährlich eine zentrale Gedenkfeier veranstaltet. Diese Gedenkfeier findet im Wechsel in den vier kreisfreien Städten Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof statt. Die Vorsitzende, Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz, hält hier jeweils die Gedenkrede und legt im Namen der Regierung und des Volksbundes einen Kranz nieder.
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